1826: Vakante Pfarr- und Predigerstellen im RB Gumbinnen

Amtsblatt des RB Gumbinnen, amtlicher Teil, S. 58

Nr. 35. Wegen vakanter Pfarr- und Predigerstellen.

Es sind in dem hiesigen Regierungsbezirke mehrere geistliche Stellen, zu deren Verwaltung die Kenntnisse der polnischen Sprache erforderlich ist, erlediget, namentlich:

  1. die zweite Predigerstelle zu Bialla, mit einem Einkommen von 438 Rthlr. 21 Sgr.;
  2. die zweite Predigerstelle zu Ostrokollen, im Lykschen Kreise, mit einem Einkommen von 568 Rthlr. 20 Sgr.;
  3. die zweite Predigerstelle in Kalinowen, desselben Kreises, mit einem Einkommen von 410 Rthlr.;
  4. die Parrstelle zu Groß-Stürlack, im Lötzenschen Kreise, mit einem Einkommen von 331 Rthlr. 4 Sgr.;
  5. die Pfarrstelle zu Rosengarten, im Angerburgschen Kreise, unter dem Patronat des Herrn Generals, Reichsgrafen von Lehndorf auf Steinort, mit einem Einkommen von 457 Rthlr. 15 Sgr.;
  6. die Pfarrstelle zu Neuhof, im Lötzenschen Kreise, mit einem Einkommen von 461 Rthlr. 4 Sgr., unter dem Patronat des adlichen Gutsbesitzers auf Neuhof.

Predigtamts-Kandidaten, welche eine oder die andere dieser Stellen anzunehmen geneigt sind, werden hiedurch aufgefordert, sich resp. bei der unterzeichneten Regierung und den genannten Patronaten zu melden. Es muß jedoch hiebei noch bemerkt werden, daß ein großer Theil des Einkommens der Stellen in Acker und Naturalien bestehet, die vor mehreren Jahren nach höhern Preisen, als die gegenwärtigen, abeschätzt sind.

Gumbinnen, den 12ten Januar 1826.

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